Immo Royal News

Barrierefreiheit: Das ist bis 2016 zu tun

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz tritt ab 2016 im vollen Umfang in Kraft. Was das für Unternehmen bedeutet, erfahren Sie hier.

Was versteht man unter Barrierefreiheit und was bedeutet das für mein Unternehmen?
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) regelt, dass bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung und andere gestaltete Lebensbereiche barrierefrei zugänglich sein müssen. Das ist dann der Fall, wenn sie für Menschen mit Behinderungen "in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind".

Barrierefreiheit ab 2016 überall Pflicht
Das BGStG tritt Anfang 2016 nach zehnjähriger Übergangsfrist in vollem Umfang in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen, die Waren, Dienstleistungen und Informationen öffentlich anbieten, dies barrierefrei tun. Bauliche Barrieren müssen bereits jetzt beseitigt werden, sofern die damit verbundenen Investitionen 5.000 Euro nicht übersteigen. Alle anderen Angebote, wie Informationen auf Websites, Webshops, Speisekarten etc. müssen bereits jetzt barrierefrei sein.

Was ist konkret zu tun?
Unternehmer sollten rechtzeitig aktiv werden, um zu erheben, wie allfällige Barrieren beseitigt werden können. Dabei sollte neben der technischen Machbarkeit auch die Finanzierbarkeit abgeklärt werden. Im Einzelfall kann sich ergeben, dass die Beseitigung von Barrieren wegen unverhältnismäßiger Belastung unzumutbar oder überhaupt rechtswidrig (z. B. Denkmalschutz) wäre. In jedem Fall müssen aber die zumutbaren Maßnahmen getroffen werden, um zumindest eine maßgebliche Verbesserung der Situation zu bewirken.

Welche Rechtsfolgen kann es haben, wenn mein Betrieb nicht barrierefrei ist?
Behinderte, die durch Barrieren diskriminiert werden, können Schadenersatz geltend machen. Eine Schadenersatzklage ist allerdings erst zulässig, wenn zuvor ein Schlichtungsverfahren vor dem Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt) eingeleitet wurde und dieses keine gütliche Einigung gebracht hat.

Rund 20 Prozent der Bevölkerung leben mit einer oder mehreren dauerhaften Beeinträchtigungen. Rund eine Million Menschen in Österreich haben Mobilitätseinschränkungen, ca. 300.000 sind stark seh -, 200.000 hörbeeinträchtigt. Für behinderte Menschen ist Barrierefreiheit eine Notwendigkeit, um am täglichen Leben teilhaben zu können. Letztlich profitieren aber alle davon: Unfallrisiken werden verringert, Waren leichter zugänglich und Informationen besser verständlich gemacht.

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.wko.at/barrierefreiheit.

Guter Zeitpunkt für Hauskauf,...

... Zinsen auf Tiefststand, Wohnbaugelder bleiben weiter günstig!

Auch im Jahr 2014 sind Die Zinsen rekordverdächtig niedrig. Wer eine Wohnung oder ein Haus finanzieren muss, findet derzeit sehr günstige Bedingungen vor!

RUNDUM-BERATUNG!

Die Experten der IMMO ROYAL Immobilien und Bauträger GmbH bieten ihren Kunden gemeinsam mit ihrem professionellen Netzwerk eine umfassende, ganzheitliche und nachhaltige Beratung.